Umrechnungstabelle
Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstoffröhren werden in der EU/EWR ab dem 1. September 2023 verboten, da sie Quecksilber enthalten und einen hohen Energieverbrauch haben. Dies ist in der Ökodesign-Richtlinie 2019/2020/EU und der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschrieben.
Leuchtstofflampen, die bereits auf dem Markt sind, können verkauft werden, solange der Vorrat reicht. In einigen Fällen wird es möglich sein, auf LED-Leuchtstofflampen umzusteigen oder die Leuchten umzurüsten, aber hierdurch erhalten Sie ein Produkt ohne Garantie und die Person, die die Arbeit ausführt, ist dafür verantwortlich, dass die neue Lösung alle Anforderungen erfüllt. Hier ist es besser, auf eine Leuchte umzusteigen, die für die heutige Technologie und die beste Energieeffizienz ausgelegt ist.
Bei den aktuellen Strompreisen amortisiert sich der Austausch von T5/T8 durch eine LED-Lösung innerhalb kürzester Zeit. Insgesamt eine gute Investition in Bezug auf Kosten, Energie und Umwelt. Kontaktieren Sie SG Leuchten GmbH für Beratung und Anleitung!